Das erste Kontaktgespräch ist kostenlos.

Danach beträgt mein Stundensatz in der Regel zwischen 75,- € und 150,- €  -  je nach Schwierigkeit und Bedeutung - und wird anteilig je angefangene 15 Minuten einer Sitzung abgerechnet.

Darin enthalten ist bereits meine Vor- und Nachbereitungszeit.

Lediglich wenn die Parteien die Erstellung von Schriftstücken, wie z.B. Sitzungsprotokolle oder Entwürfe, bzw. Dokumentationen von Vereinbarungen wünschen, kommen dafür gesonderte Kosten hinzu.

Die Kosten einer Mediation sind in nahezu allen Fällen erheblich günstiger als ein Gerichtsprozess, bei dem neben den Gerichtskosten noch Rechtsanwaltskosten für jede Partei und manchmal auch Gutachterkosten entstehen. Darüber, wer diese Kosten dann zu tragen hat, entscheidet letztlich der Ausgang des Rechtsstreits.

Möglich also, dass eine Partei sämtliche Kosten - auch die des Gegners - zu zahlen hat. 

Demgegenüber werden die Mediationskosten üblicherweise geteilt. Natürlich können die Parteien aber auch etwas anderes vereinbaren.